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Unsere Leistungen




Genehmigungsverfahren                                                                                                        REFERENZEN

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren nach BImSchG. Nach den Anforderungen der 9. BImSchV erstellen wir für Sie die kompletten Antragsunterlagen einschl. Textteil und Formularsatz.

  • Bearbeiten des Antrages einschließlich Textteil und Formularsatz
  • qualitative und quantitative Ermittlung zu erwartender Emissionen
  • Einordnung und Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen
  • Erstellung erforderlicher Fachgutachten

Begleitung des Genehmigungsverfahrens

Wir begleiten Sie beratend während des gesamten Genehmigungsverfahrens und tragen so zu einem möglichst kurzen Verfahrenszeitraum bei.

Mögliche Leistungen sind:

  • Erstellung von Vorhabensbeschreibungen zwecks Vorbereitung der Antragskonferenz 
  • Vertretung des Antragstellers bei behördlichen Terminen wie Antragskonferenz oder Erörterungstermin
  • Präsentation des Vorhabens auf kommunaler Ebene
  •  Stellungnahme zu Auflagen und Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides einschließlich Abstimmung mit der Behörde
  • Umweltverträglichkeitsvorprüfung.

Emissions-/Immissionsprognosen                                                                                      REFERENZEN

In der TA Luft sind für die luftverunreinigende Stoffe Immissionswerte festgeschrieben, deren Einhaltung im Genehmigungsverfahren nachzuweisen ist. Die Emissions-/Immissionsprognose für Gase, Stäube und Gerüche nach TA-Luft stellt ein Instrumentarium zur Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Immissionsbelastung dar.  Auf der Grundlage von Anlagenplänen werden die Emissionsquellen identifiziert, deren Emissionen nach einschlägigen Regelwerken (VDI-Richtlinien) berechnet, in einem 3D-Modell aufbereitet und eine Ausbreitungsrechnung nach Anhang 2 der TA Luft durchgeführt.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Berechnung der Emissionen und Erstellung von Berechnungsmodellen
  • Durchführung der Ausbreitungsrechnung und Bewertung der Immissionen
  • Vorschlag und Bewertung von Minderungsmaßnahmen.

Schornsteinhöhenberechnungen                                                                                        REFERENZEN

Abgase, die bei Produktions- und Verbrennungsprozessen anfallen, müssen im Regelfall über Schornsteine abgeleitet werden, sodass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung und eine ausreichende Verdünnung sichergestellt sind. Hierfür muss die entsprechende Mindesthöhe der Schornsteine bestimmt werden. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mindestschornsteinhöhe sind verschiedene Regelungen und Richtlinien zu beachten, wie die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2021), verschiedene Bundesimmissionsschutzverordnungen (1. BImSchV, 13. BImSchV, 17. BImSchV, 44. BImSchV), die VDI 3781 Blatt 4 oder die Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft LAI.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Ermittlung der Emissionskenngrößen des Kamins
  • Berechnung der Kaminmindesthöhe nach der TA Luft und der VDI 3781 Bl. 4.

Geräuschimmissionsprognosen                                                                                           REFERENZEN

Mit Hilfe einer Schallimmissionsprognose werden die zu erwartenden Schallemissionen und -immissionen geplanter Anlagen prognostiziert. Ob Produktionsbetriebe, Handwerksbetriebe, Gaststätten, Supermärkte, allgemeiner Handel oder Speditionen. Wir erstellen Ihnen ein professionelles Schallgutachten, mit dem Sie Ihr Genehmigungsverfahren beim Bauamt beziehungsweise bei der Immissionsschutzbehörde erfolgreich abschließen können.

So erhalten Sie eine qualitativ hochwertige Aussage über die von Ihrem Betrieb ausgehenden Geräuschemissionen und eine belastbare Berechnung und Darstellung der Beurteilungspegel inklusive Ermittlung und Vergleich mit den gesetzlichen Richtwerten. Zur Ermittlung von Lärmpegeln  führen wir bei Bedarf auch eine Messung bei Ihnen durch.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Ermittlung von schädlichen Schallquellen im Innen- und Außenbereich gemäß TA Lärm
  • Erstellung rechtssicherer Lärmschutzgutachten
  • Dimensionierung und Konzeptionierung von notwendigen Lösungen
  • Unterstützung bei Maßnahmen zur Lärmminderung und dem Schutz vor Außenlärm
  • fachkundige Beratung im Bereich des Schallimmissionsschutzes
  • Durchführung exakter Messungen mit modernster Technik zu verschiedenen, relevanten Tageszeiten.


Geräuschimmissionsmessungen                                                                                         REFERENZEN

Der Nachweis der Richtwerteinhaltung bei lärmrelevanten Anlagen nach Inbetriebnahme oder aus besonderen Anlässen erfolgt mittels Schallpegelmessung nach TA Lärm.

Um die Wirkung von Schallimmissionen auf die Nachbarschaft beurteilen zu können, sind in den geltenden Regeln, insbesondere der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Verfahren zur Ermittlung von Beurteilungspegeln durch Messungen festgeschrieben.

Wir sind nach § 29b BImSchG als Messstelle zur Durchführung von Geräuschmessungen nach §§ 26 und 28 BImSchG bekannt gegeben, unsere Messungen werden behördlich anerkannt.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Anmeldung der Messungen bei der zuständigen Behörde
  • Durchführung und Auswertung der Messungen
  • Aufbereitung und Dokumentation der Ergebnisse
  •  Erstellen eines ausführlichen Messberichtes zur Vorlage bei der Behörde.


Emissionserklärungen

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben eine Vielzahl von Anforderungen hinsichtlich des umweltgerechten Betreibens Ihrer Anlagen zu erfüllen. Eine Pflicht besteht darin, auf der Grundlage der im März 2007 geänderten 11. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Emissionserklärungsverordnung) eine Emissionserklärung abzugeben.

Zur Datenerhebung wurde das Programm BUBE-online entwickelt.

Wir übernehmen für Sie die Erarbeitung der Emissionserklärung und die elektronische Übermittlung an die zuständige Behörde. Selbstverständlich stehen wir bei Rückfragen der Behörde zum Inhalt der Emissionserklärung zur Verfügung.

Gegebenenfalls beantragen wir für Sie eine Terminverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung, falls der vorgegebene Zeitraum nicht für die Erarbeitung ausreichend sein sollte.



ÜBERWACHUNG  und  ZERTIFIZIERUNG

Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV

Ende 2016 wurde die ,,Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften“ veröffentlicht, die am 02.12.2016 in Kraft trat. Diese neue Verordnung regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe nach § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie die Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben durch technische Überwachungsorganisationen nach 
§ 56 Abs. 5 KrWG und durch Entsorgergemeinschaften nach § 56 Abs. 6 KrWG.

Sind Sie ein Unternehmen, dass abfallwirtschaftliche Tätigkeiten erbringt und Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, handelt oder makelt? Sie streben eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachtrieb an? Dann sind wir Ihr richtiger Partner.

Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen nach ElektroG

Die Erstbehandlung von Altgeräten darf ausschließlich durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen durchgeführt werden. Nach § 21 ElektroG ist der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage verpflichtet, die Anlage jährlich durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen zu lassen.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen sind durch die Anlagenbetreiber mittels Zertifizierung gemäß § 21 ElektroG nachzuweisen.

Die IBU GmbH verfügt über zugelassene Sachverständige zur Durchführung dieser Zertifizierungen.

Zertifizierung Gewerbeabfallverordnung

Betreiber von Vorbehandlungsanlagen müssen sicherstellen, dass ihre Anlage bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt und die geforderten Sortier- und Recyclingquoten erreicht. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, Annahme und Ausgang ständig zu kontrollieren.

Das Einhalten der Anforderungen der GewAbfV ist Teil der Zertifizierung nach EfbV.


Zertifizierung Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)

Seit dem Inkrafttreten der Altfahrzeugverordnung zum 01. April 1998 unterliegt das Altfahrzeugrecycling in Deutschland gesetzlichen Vorschriften. Seither darf der Letzthalter sein Fahrzeug zur Verwertung nur einer zertifizierten Annahmestelle oder einem zertifizierten Demontagebetrieb überlassen.

Die Begutachtungsverfahren dieser Betriebe nach Altfahrzeug-Verordnung erfolgen im gesetzlich geregelten Bereich. Die Begutachtung darf nur von einem zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden. Dieser überprüft die technische und personelle Ausstattung der Betriebe, die einzelnen Verwertungsschritte sowie die Verwertungswege gemäß den Vorgaben der Verordnung und stellt bei positivem Ergebnis eine entsprechende Bescheinigung aus.

Die IBU GmbH verfügt über zugelassene Sachverständige zur Durchführung dieser Zertifizierungen.

Kontaktdaten

Ingenieurbüro
Ulbricht GmbH
Albert-Schweitzer-Straße 22
09648 Mittweida


Telefon: 03727 999061-0
Telefax: 03727 999061-9

E-Mail: info@ib-ulbricht.de

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