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Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm


Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb sowie für wesentliche Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne der 4. BlmSchV bzw. von Anlagen im Sinne von § 22 BImSchG ist nachzuweisen, dass die Lärmimmissionsrichtwerte in der Umgebung eingehalten werden.

Mit Hilfe einer Schallimmissionsprognose werden die zu erwartenden Schallemissionen und -immissionen geplanter Anlagen prognostiziert. Dabei wird in folgenden Schritten vorgegangen:

  • Ortsbesichtigung des geplanten Anlagengeländes und der Umgebung mit der schutzbedürftigen Bebauung.
  • Abstimmung der zu betrachtenden Immissionsorte mit der Behörde. 
  • Recherchen über vorhandene Untersuchungen zum Lärmimmissionsschutz (z.B. schalltechnische Prüfberichte), die für die Gesamtuntersuchung von Bedeutung sind.
  • Ermittlung der schalltechnischen Kenndaten relevanter Geräuschquellen aufgrund von Unterlagen des Betriebes, des Herstellers oder Erfahrungswerten.
  • Ermittlung der im Gebiet durch vorhandene Anlagen verursachten Vorbelastung.
  • Erstellung eines rechnergestützten digitalen Geländemodells auf Grundlage topografischer Karten und Fixierung aller immissionsortrelevanten Geräuschemittenten.
  • Berechnung der Ausbreitung des Schalls unter Mitwindbedingungen mit Hilfe eines Rechenprogramms (Soundplan) nach der DIN ISO 9613-2 (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien).
    Die Berechnung dient der Ermittlung des Schalldruckpegels an jedem der Immissionsorte in der Umgebung, so dass für jede einzelne Geräuschquelle der Anlage der Immissionsanteil erkennbar wird.
  • Erstellung von Rasterlärmkarten für den Einwirkungsbereich der Anlage.
  • Berechnung der Beurteilungspegel nach TA Lärm, der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) oder der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung)  für die maßgebenden Immissionsorte und Vergleich mit den Richtwerten dieser Richtlinie.
  • Erforderlichenfalls werden entsprechend dem derzeitigen Stand der Lärmbekämpfungstechnik und unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Optimierung generelle Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen, mit denen an den maßgeblichen Immissionsorten die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können.
  • Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens.

 


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