Für eine geplante Anlage stellt die Emissions-/Immissionsprognose ein Instrumentarium zur Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Emissions- und Immissionsbelastung dar. Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sind in der TA Luft und Geruchsimmissionsrichtlinie Immissionswerte festgelegt. Diese Immissionswerte sind über eine Ausbreitungsrechnung zu ermitteln. Für die Ermittlung der Immissionskenngrößen im Genehmigungsverfahren sieht der Gesetzgeber eine stufenweise Bearbeitung vor. Stufe 1 – Ermittlung der staub- und gasförmigen Emissionen sowie Gerüche Quantitative Ermittlung der Emissionsquellen und der emissionsverursachenden Vorgänge. Ermittlung der maximalen Emissionsmassenströme der Quellen im Anlagenbereich auf der Grundlage der Emissionsgrenzwerte und nach VDI Richtlinie. Erfassung und Beschreibung der Emissionsminderungsmaßnahmen und Bewertung und Beurteilung der vorgesehenen Emissionsminderungsmaßnahmen auf der Grundlage der TA Luft
Die Bestimmung der Immissionskenngrößen ist im Genehmigungsverfahren für den jeweils emittierten Schadstoff nicht erforderlich, wenn die festgelegten Bagatellmassenströme nach TA Luft nicht überschritten werden. Stufe 2 - Ermittlung der Immissionskenngrößen durch Ausbreitungsrechnung Ergänzung der beschriebenen Gesamt-Emissionssituation um Daten zur Lage der Quellen bzw. deren Schwerpunkt zueinander und in der orografischen Struktur des Anlagengeländes. Anschließend Festlegung des Beurteilungsgebiets und der Beurteilungspunkte nach Rücksprache mit der Behörde. Berechnung der Immissionswerte für Gase, Schwebstaub, Staubniederschlag und Gerüche im Beurteilungsgebiet und für die Beurteilungspunkte in Verbindung mit einer standortspezifischen Ausbreitungsklassenzeitreihe des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und digitaler Geländedaten des Landesvermessungsamtes. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Rasterkarten, die die Zusatzbelastung im Beurteilungsgebiet veranschaulichen.
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