Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG
Zweck dieses Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.
Laut § 5 TEHG sind die jährlich verursachten Emissionen zu ermitteln und der zuständigen Behörde zu melden. Gemäß den Leitlinien zur Überwachung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen können die Emissionen per Berechnung oder Messung ermittelt werden. Grundlage für die jährliche „Abrechnung", d. h. die Ermittlung der jährlichen Abgabemenge, sind die tatsächlichen CO2-Emissionen einer emissionshandelspflichtigen Anlage im vorangegangenen Jahr.
Der jährliche Emissionsbericht ist jeweils bis zum 31. März bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die Angaben im Emissionsbericht müssen von einer von der zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle verifiziert worden sein.
Gern übernehmen wir für Sie die Verifizierung Ihrer Emissionsberichte oder Zuteilungsanträge.