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Emissionserklärungen gemäß 11. BImSchV


Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben eine Vielzahl von Anforderungen hinsichtlich des umweltgerechten Betreibens Ihrer Anlagen zu erfüllen. Eine Pflicht besteht darin, auf der Grundlage der im März 2007 geänderten 11. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Emissionserklärungsverordnung) eine Emissionserklärung abzugeben.

Zur Datenerhebung wurde das Programme BUBE-online entwickelt.

Wir übernehmen für Sie die Erarbeitung der Emissionserklärung und die elektronische Übermittlung an die zuständige Behörde. Selbstverständlich stehen wir bei Rückfragen der Behörde zum Inhalt der Emissionserklärung zur Verfügung.

Gegebenenfalls beantragen wir für Sie eine Terminverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung, falls der vorgegebene Zeitraum nicht für die Erarbeitung ausreichend sein sollte.


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